Gymnasium
Tel.: (0211) 8922610
(nach Beschluss der Schulkonferenz; zuletzt geändert am 1.8.2023)
Diese Schulordnung hat die Aufgabe, das Leben und Arbeiten der Menschen in unserer Schule zu regeln. Die Schulgemeinschaft gestaltet und entwickelt dieses Regelwerk weiter.
Wir begegnen uns in der gemeinsamen Arbeit an der Schule in einem vertrauensvollen Miteinander, das durch Hilfsbereitschaft, gegenseitigen Respekt und Toleranz gekennzeichnet ist. Daraus ergeben sich folgende Regeln:
Unser allgemeines Stundenraster
An den Langtagen: Mo, Mi, Do |
An den Kurztagen: Di, Fr |
1.Stunde: 8.00-9.10 |
1.Stunde: 8.00-9.10 |
2.Stunde: 9.15-10.25 |
2.Stunde: 9.15-10.25 |
Frühstückspause 10.40 |
Frühstückspause 10.40 |
3.Stunde: 10.45-11.55 |
3.Stunde: 10.45-11.55 |
4.Stunde: 12.00-13.10 |
4.Stunde: 12.00-13.10 |
Mittagspause bis 13.50 |
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5.Stunde: 13.55-15.05 |
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6.Stunde: 15.10-16.20 |
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Unser Stundenraster für die Erprobungsstufe
An den Langtagen: Mo, Mi, Do |
An den Kurztagen: Di, Fr |
1.Stunde: 8.00-9.10 |
1.Stunde: 8.00-9.10 |
2.Stunde: 9.15-10.25 |
2.Stunde: 9.15-10.25 |
Frühstückspause 10.40 |
Frühstückspause 10.40 |
3.Stunde: 10.45-11.55 |
3.Stunde: 10.45-11.55 |
Mittagspause bis 12.35 |
4.Stunde: 12.00-13.10 |
4.Stunde: 12.40-13.50 |
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5.Stunde: 13.55-15.05 |
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6.Stunde: 15.10-15.55 |
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Eine Unterrichtsstunde am Lessing beträgt 67,5 Minuten. Der Gong ertönt erst nach 70 Minuten. Nach jeder Stunde und jeder Pause gibt es eine Wechselzeit von 5 Minuten, die durch den Gong eingeläutet wird.
Die Schule übernimmt für mitgebrachte Wertgegenstände (Handys/Tablets u.Ä., Uhren, Schmuck, teure Anziehsachen) keinerlei Haftung. Im Sportunterricht können diese Wertgegenstände in eine Aufbewahrungsbox gelegt werden, wobei jede Person weiterhin für diese Wertgegenstände zuständig ist.
Gegenstände, mit denen man seinen Mitmenschen Schaden zufügen kann, sind in der Schule generell verboten.
Kleiderordnung
Kleidung mit gewaltverherrlichenden, sexistischen und diskriminierenden Texten und Symbolen ist verboten. Aufreizende Kleidung, wie z.B. bauchfreie Oberteile, Hotpants etc. und unangemessene Kleidung dürfen nicht getragen werden. Leggings und Jogginghosen sind in der Schule nicht erlaubt. Im Unterricht werden keinerlei Kopfbedeckungen getragen, ausgenommen sind religiös verpflichtende Kopfbedeckungen.
Sollte gegen die Kleiderordnung verstoßen werden, werden die Schülerinnen und Schüler der Sek II zum Umziehen nach Hause geschickt. Gegebenenfalls müssen Eltern aus der Sek I angemessene Ersatzkleidung zur Schule bringen.
Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht nicht gestattet. In den Lernzeiten am Ende des Schultages ist der Verzehr von Pausenbrot und Obst/Gemüse gestattet.
Alle achten darauf, dass der Schulhof und das Gebäude nicht verschmutzt werden. Der Schulhof wird regelmäßig von allen Klassen/Jahrgangsstufen abwechselnd gesäubert.
Für den ordentlichen Zustand ihres Klassenraums/Fachraums sorgt jede Klasse und jeder Kurs selbst (Licht ausschalten, Boden fegen, Stühle ggf. hochstellen, Fenster schließen, Tische säubern). Ein Ordnungsdienst wird eingerichtet.
In der Schule ist jede/r für die Ordnung und die Sauberkeit seines/ihres Arbeitsplatzes verantwortlich.
Das Abstellen von Leihgeräten (E-Scooter und diverser Fortbewegungsmittel) auf dem gesamten Schulgelände ist untersagt und wird zu Lasten der Betroffenen kostenpflichtig entfernt.
VANDALISMUS UND GEWALT
Vandalismus ist die vorsätzliche Beschädigung oder die unerlaubte Veränderung von fremden Gegenständen. Keine Versicherung kommt bei vorsätzlicher Beschädigung für die entstandenen Kosten auf. Selbst Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren müssen mit schulischen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Jegliche Art von Vandalismus und Gewalt an gemeinnützigen Dingen (wie z.B. in den Sanitäranlagen) und gegen Mitmenschen des Schulalltags wird je nach Vorfall bzw. Stärke geahndet.
Um den/die Betroffene(n) vor weiteren erheblichen Konfliktsituationen zu schützen, sollten Beobachter:innen vom stillschweigenden Decken einer Straftat absehen.
REGELUNG ZUR NUTZUNG DIGITALER ENDGERÄTE
Nutzung der Mobiltelefone
Grundsätzliches
Mobiltelefone bleiben während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche.
Über den Einsatz zu pädagogischen Lernzwecken entscheiden die Lehrkräfte: hierbei sind die Arbeitsanweisungen zu beachten. Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ohne Einwilligung der Lehrkraft und weiterer Beteiligter ist nicht erlaubt.
Bei Verstößen wird der/die Klassen-/Profil- & Leiter/in über den bestehenden Sachverhalt informiert. Bei drei Regelverstößen erfolgt eine schulische Konsequenz in Form von Erziehungsmaßnahmen, z.B.
Bei wiederholten Regelverstößen trotz Missbilligung und bei Zuwiderhandlung und bestehendem konkreten Verdacht, je nach Schwere, kann eine Ordnungskonferenz einberufen werden.
Bei erwiesenem Vergehen, wie z.B. bei Verletzung persönlicher Rechte, Aufrufe gewaltverherrlichender, rassistischer, diskriminierender, pornographischer Inhalte ist die Schulleitung verpflichtet, die Polizei einzuschalten.
Nutzungsbereiche
Für die Klassen 5 bis 10 gilt die Schule als handyfreie Zone.
Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Mobiltelefone im gesamten Außenbereich und innerhalb der ihnen zugewiesenen Zonen (Arbeitsräume der Oberstufe) im Schulgebäude unter Beachtung der allgemeingültigen Verhaltensregeln benutzen.
Für Wandertage, Klassen- und Studienfahrten gelten besondere Absprachen und Regeln.
Für Klausuren/Prüfungen müssen elektrische Geräte ausgeschaltet und im Rucksack vorne abgegeben werden.
Verstöße werden von allen Lehrkräften zentral notiert. Im Wiederholungsfalle verhängen die Klassen-/Profilleitungen Sozialstunden. Zur schulischen Nutzung (Orgazwecke), z.B. von webuntis können die Lehrkräfte in den Unterrichtsräumen, in ihren Stunden einen kurzen Blick auf das Handy gestatten.
Nutzung von Tablets & Laptops
Tablets und Laptops dürfen ab der 8. Klasse als Heft-Ersatz dienen. Der pädagogisch sinnvolle Einsatz im Unterricht ist erlaubt. Diese Erlaubnis kann individuell widerrufen werden, wenn nachweislich ein privater Einsatz im Unterricht erfolgte. Lehrkräfte dürfen in begründeten Fällen jederzeit handschriftliche Ergebnisse einfordern.
In diesem Kontext gelten ebenfalls die allgemeingültigen Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung wie oben beschrieben.
Die Schülerinnen und Schüler verbringen die großen Pausen auf dem Schulhof, in der Mittagspause auch in ausgewiesenen Pausenräumen. Ausnahmen gelten bei Regen oder bei extremen Witterungsbedingungen. Der Innenhof ist kein Aufenthaltsbereich.
Die Schülerinnen und Schüler verlassen zu Beginn der Pause zügig die Räume und erscheinen am Ende der Pause pünktlich zum Unterricht. Während der großen Pausen werden die Klassen- und Fachräume abgeschlossen. Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.
Das Schulgelände darf während der Schulzeit von den Schülerinnen und Schüler Sek I (Klassen 5 bis 10) nicht verlassen werden. In allen Fluren dürfen Taschen aus brandschutztechnischen Gründen nicht abgestellt werden.
Das Ballspielen ist vor der ersten Stunde und während den Pausen gestattet (keine Lederbälle). Das Spielen mit einem Basketball ist vor der ersten Stunde und in der Frühstückspause auf dem Basketballfeld erlaubt. Während der Mittagspausen (12.00-13.50) darf wegen möglicher Störung des Unterrichts nicht mit einem Basketball auf dem Schulgelände gespielt werden.
Der Bereich hinter der alten Sporthalle gehört nicht zum Pausenhof und darf nicht betreten werden. Der Aufenthalt im Parkplatzbereich ist ebenfalls untersagt.
Der Aufenthalt im Sporthallenbereich des Neubaus ist für Schülerinnen und Schüler nur für die Toilettennutzung gestattet.
Auf die Einhaltung der Mensa-Benutzerordnung (vorrangiges Nutzungsrecht für die Sek I, Verlassen eines sauberen Essplatzes) ist zu achten.
Spiel- und Sportgeräte sind gegen ein Pfand (Schülerausweis) auszuhändigen und wieder einzusammeln.
Verfahren bei Regenpausen
Die Entscheidung über eine Regenpause wird durch die Schulleitung per Durchsage bekannt gegeben.
Die Schülerinnen und Schüler verbleiben in den Kurs- und Klassenräumen. Schülerinnen und Schüler aus Fachräumen wechseln in andere, ggf. aufzuschließende Klassen- und Kursräume.
Die Aufsichten bewegen sich im kompletten Gebäude und nehmen auch Einblick in die offenen Kurs- und Klassenräume.
Alle haben rechtzeitig zum Unterricht zu erscheinen. Schülerinnen und Schüler der Sek II, die verschuldet verspätet zum Unterrichtsbeginn erscheinen, warten ein Zeitfenster von 15 Minuten vor der verschlossenen Tür, bis die Lehrkraft sie dann herein lässt. Bei Wiederholung gilt die oben genannte Zeitfensterregelung nicht mehr, die Schülerinnen und Schüler werden dann nicht mehr zugelassen. Solche Stunden gelten als unentschuldigte Stunden.
Vor der ersten Stunde dürfen die Schülerinnen und Schüler ab 7.50 Uhr das Schulgebäude betreten. Schülerinnen und Schüler, die im kleinen Gebäude Unterricht haben, stellen sich klassenweise vor dem Gebäude auf.
Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht zur 2. Stunde oder später beginnt, halten sich auf dem Schulhof, nicht jedoch vor den Unterrichtsräumen auf.
Bei Aufenthalt auf dem Schulhof ist auf den Unterricht anderer Klassen Rücksicht zu nehmen.
Zum Unterricht in den Fach- oder Medienräumen oder in der Turnhalle warten die Schülerinnen und Schüler frühestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn auf die Lehrkraft. Ein Betreten dieser Räume ist nur in Anwesenheit einer Lehrkraft erlaubt.
Falls die Lehrkraft länger als fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ausbleibt, informiert der/die Klassensprecher/in bzw. der/die Kurssprecher/in oder deren Vertretung umgehend das Sekretariat, damit die Klasse angemessen betreut werden kann.
Nach dem Unterricht verlassen die Schülerinnen und Schüler, die keine schulischen Veranstaltungen mehr besuchen, das Schulgebäude und verhalten sich auf dem Schulgelände so, dass sie keinen Unterricht stören.
Abmeldung vom Unterricht
Bei Krankmeldung während des laufenden Schultages in der Sek. I melden sich die Schülerinnen und Schüler bei der Lehrkraft ab, entweder bei der zuletzt unterrichtenden oder bei der kommenden. Das wird im System (Lessing-Planer und/oder webuntis) vermerkt. Kranke Schülerinnen und Schüler sollen bis zum 18. Lebensjahr von ihren Eltern in der Schule vor dem Sekretariat abgeholt werden, diese können die Betroffenen selber über ihr Handy informieren. Das Abholen muss im Sekretariat gemeldet werden.
Krankmeldung
Schülerinnen und Schüler, die aus krankheitsbedingten Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, müssen bis 7.30 Uhr per Mail () im Sekretariat abgemeldet werden. Hier können Eltern auch die Dauer der krankheitsbedingten Abwesenheit angeben (von… bis).
Nach Wiederkehr in den Unterricht sind Eltern verpflichtet, ihr Kind unverzüglich schriftlich zu entschuldigen (§43 Abs. 2 SchulG). Eine Mail reicht nicht aus, da die Entschuldigung erst durch die Unterschrift der Eltern rechtskräftig wird. Die Entschuldigung wird nach Wiederkehr bei der Klassenleitung eingereicht. Entschuldigungsformulare sind über folgenden Link zu erhalten: https://www.lgbk.de/service/entschuldigungsregeln/
Hinweis:
Bei wiederholten und schwerwiegenden Regelverstößen gegen die Schulordnung können schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 53 SchulG zum Einsatz kommen.