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Eliteschule des Fußballs

Sportstadt Düsselorf

 
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Nutzungskonzept

 

Nutzung der Mobiltelefone

 

1. Grundsätzliches:

Mobiltelefone bleiben während der gesamten Unterrichtszeit ausgeschaltet oder im Flugmodus in der Schultasche. Über den Einsatz zu pädagogischen Lernzwecken entscheiden die Lehrkräfte; hierbei sind die Arbeitsanweisungen zu beachten. Das Erstellen und Verbreiten von Bildern, Videos, Textmitteilungen und Sounddateien ohne Einwilligung der Lehrkraft und weiterer Beteiligter ist nicht erlaubt.

 

 

2. Nutzungsbereiche:

Für die Klassen 5 bis 10 gilt die Schule als handyfreie Zone. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe dürfen ihre Mobiltelefone im gesamten Außenbereich und innerhalb der ihnen zugewiesenen Zonen (Arbeitsräume der Oberstufe) im Schulgebäude unter Beachtung der allgemeingültigen Verhaltensregeln benutzen.

 

 

3. Besondere Absprachen:

Für Wandertage, Klassen- und Studienfahrten gelten besondere Absprachen und Regeln.

 

 

4. Prüfungen:

Für Klausuren und Prüfungen müssen elektrische Geräte ausgeschaltet und im Rucksack vorne abgegeben werden.

 

 

5. Nutzung von Tablets & Laptops

Tablets und Laptops dürfen ab der 8. Klasse als Heft-Ersatz dienen. Der pädagogisch sinnvolle Einsatz im Unterricht ist erlaubt. Diese Erlaubnis kann individuell widerrufen werden, wenn nachweislich ein privater Einsatz im Unterricht erfolgte. Lehrkräfte dürfen in begründeten Fällen jederzeit handschriftliche Ergebnisse einfordern.

 

 

6. In diesem Kontext gelten ebenfalls die allgemeingültigen Verhaltensregeln und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung wie oben beschrieben.

 

 

Am Lessing-Gymnasium und Berufskolleg setzen wir auf einen verantwortungsvollen und pädagogisch sinnvollen Einsatz digitaler Endgeräte, um den Lernerfolg unserer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und gleichzeitig ein respektvolles Miteinander zu gewährleisten. Diesbezüglich verweisen wir auch noch auf unsere geltende Schulordnung.